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Lauterbach verordnet elektronische Patientenakte

ePA für 71 Millionen gesetzlich Versicherte:

Gesundheitsminister  Karl Lauterbach, hat angeordnet, dass alle Bürger eine elektronische Patientenakte haben müssen. Allerdings wollen IT- und Pharmakonzerne Zugang zu den Gesundheitsdaten aller Bürger haben, um sie schneller versorgen zu können. Statt die Kritiker der bisherigen Digitalstrategie enger einzubinden, hat Lauterbach sie kaltgestellt. Dies schließt sowohl die Verbände der Ärzte und Apotheker als auch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz ein.

Alle 71 Millionen gesetzlich Versicherten sollen bis Ende 2024 automatisch eine „ePA“ (elektronische Patientenakte) erhalten. Die Bürger, die keine möchten, müssen aktiv widersprechen. Als Schlüssel zur Akte dient die elektronische Gesundheitskarte: Geht ein Patient zum Arzt und gibt ihm seine Karte, soll dieser auf die Daten, Medikationspläne und Befunde zugreifen können.

Wer auf welche Daten zugegriffen hat, sollen die Versicherten über Apps der Krankenkassen einsehen. Lauterbach ist überzeugt: „Ein Missbrauch dieser Daten ist nicht möglich.“ Nach Ansicht von Bitkom-Präsident Achim Berg ist die verpflichtende Einführung der ePA ein „Durchbruch bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisiert dagegen: „Schweigen ist keine Zustimmung“. Technisch nicht versierte Menschen dürften in ihren Rechten nicht beschnitten werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will im Rahmen des geplanten Digitalgesetzes den Telematikverband (Gematik) neu organisieren. Der Bund soll künftig nicht mehr 51 %, sondern 100 % der Digitalagenturen besitzen. Herausgedrängt werden hierbei unter anderem werden Ärzte- und Apothekerverbände sowie die Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband betont, dass der Bund dann alle Kosten für die Gematik tragen muss.

Mit der Transformation der Gematik schränkt der Gesundheitsminister auch den Einfluss des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein. Die für Datenschutz und IT-Sicherheit zuständigen Bundesbehörden sollen künftig nur noch an einem Beratungsgremium teilnehmen. Insbesondere mit dem jetzigen Amtsinhaber Ulrich Kelber kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen über die Projekt- und Umsetzungsvorgaben.

Die Daten der elektronischen Patientenakte ePA

Geplant ist, dass die Daten der ePA pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) fließen, und dass neben Universitäten künftig auch Pharmaunternehmen einen Antrag auf Dateneinsicht stellen dürfen. Lauterbach sagt, die Freigabekriterien werden noch definiert.

Der potenzielle Zugriff der Industrie auf die Daten ist offensichtlich auch eine politische Reaktion auf die Ankündigung der Mainzer Biontech, ein Krebsforschungsprojekt in Großbritannien zu starten. Dort ist es rechtlich deutlich einfacher, mit echten Patientendaten des National Health Service (NHS) zu forschen als in Deutschland.

Allerdings wird das FDZ seine Arbeit noch nicht aufnehmen können. Das mit der Umsetzung des Projekts betraute Bundesamt für Arzneimittel (BfArM) musste im Februar vor Gericht einräumen, noch kein Schutzkonzept für erfasste Daten zu haben. Das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, in den kommenden Wochen Entwürfe zu den beiden eingangs genannten Gesetzen zu veröffentlichen.

» Mehr Informationen zur elektronischen Patientenakte » Webseite der Bundesärztekammer


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