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Kieferorthopädie Leverkusen Opladen

Häufige Fragen

FAQ - Antworten auf Häufige Fragen bei der Kieferorthopädie

Antworten auf häufige fragen

Antworten auf häufige Fragen

Ein strahlendes Lächeln bringt Selbstvertrauen und positive Reaktionen Ihrer Umwelt. Zudem erhöhen schief übereinanderstehende Zähne das Kariesrisiko und das Risiko für Zahnfleischentzündungen; sie können zu Fehlbelastungen führen. Mit geraden Zähnen haben Sie die besten Chancen auf ein langanhaltend gesundes und schönes Gebiss.

Bereits in einem Alter von 4-6 Jahren kann in Ausnahmefällen eine kieferorthopädische Therapie sinnvoll sein. Wir raten Ihnen, schon in diesem Alter einen Kieferorthopäden aufzusuchen, damit der optimale Zeitpunkt für eine Behandlung rechtzeitig festgelegt werden kann. Schädliche Funktionsmuster können Zahn- und Kieferfehlstellungen verstärken oder auslösen. Steuert man frühzeitig dagegen, kann eine spätere Behandlung überflüssig werden oder zumindest erheblich einfacher. Stark vorstehende Zähne sind einem erheblich höheren Risiko ausgesetzt, bei einem Sturz Schaden zu nehmen.

Normalerweise liegt der Behandlungsbeginn im späten Wechselgebiss. Das heißt, dass die seitlichen Milchzähne wechseln.

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird die kieferorthopädische Untersuchung von der Krankenkasse übernommen. Ab 18 wird, bis auf wenige Ausnahmen nur die Erstuntersuchung übernommen.

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird die kieferorthopädische Behandlung in den meisten Fällen übernommen. Entscheidend ist die Einstufung nach dem KIG-System. 80% der Kosten werden sofort von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, einen Eigenanteil von 20% zahlen die Patienten zunächst selbst. Bei erfolgreichem Abschluss werden auch diese Kosten rückwirkend erstattet.

Die kieferorthopädischen Leistungen sind durch den Gesetzgeber auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen beschränkt (SGB V). Die Kosten für darüber hinausgehende Leistungen werden privat in Rechnung gestellt und sind nicht erstattungsfähig.

Seit 2004 ist bei gesetzlich versicherten Patienten eine Einstufung der Fehlstellungen nach den kieferorthopädischen IndikationsGruppen (kurz: KIG) vorgeschrieben. Je nach Ausprägung der Fehlstellungen erfolgt eine Zuordnung zu den Bedarfsgraden 1-5. Ab Bedarfsgrad 3 erstattet die gesetzliche Krankenversicherung 80% der Grundkosten. Den Eigenanteil von 20% bezahlt zunächst der Patient.
Wie bekomme ich den Eigenanteil von der gesetzlichen Krankenversicherung zurück?
Wenn die kieferorthopädische Behandlung einschließlich Retention (Haltephase) abgeschlossen ist, wird eine Abschlussbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung muss dann zusammen mit den von Ihnen gesammelten Eigenanteilsrechnungen bei der Krankenkasse zur Erstattung vorgelegt werden. Kommt es zu einem Abbruch der Behandlung wird der Eigenanteil nicht erstattet.

Zunächst schildern Sie uns Ihre Probleme und Wünsche, dann untersuchen wir Sie/Ihr Kind gründlich. Im Anschluss besprechen wir, ob und wann eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist. Eine grobe Einschätzung hinsichtlich des Aufwands, der verschiedenen Möglichkeiten und der damit verbundenen Kosten können wir Ihnen bereits zu diesem Zeitpunkt geben.

Für die Erstellung eines kompletten Behandlungsplans werden dann in einem weiteren Termin alle erforderlichen Unterlagen erstellt. Danach erfolgt die Auswertung. Nach Fertigstellung des Plans wird dieser mit Ihnen besprochen, danach kann die Therapie beginnen.

Bei losen Zahnspangen finden in der Regel alle 3-10 Wochen Kontrolltermine statt.
Bei festen Zahnspangen beträgt der Kontrollabstand ca. 4-6 Wochen.

Um diese Frage unseren Patienten zu beantworten, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung KZBV eine Übersicht der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei professioneller Zahnreinigung (PZR) erstellt, dieses Dokument können sie sich hier als PDF-Datei anzeigen lassen oder herunterladen: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei professioneller Zahnreinigung (PZR)

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Schreiben Sie uns am besten eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular. Alternativ können Sie online einen Termin vereinbaren oder uns während unserer Öffnungszeiten natürlich auch telefonisch erreichen, wir werden versuchen Ihnen schnellstmöglich zu helfen.

Bitte seien sie vorsichtig

Besteht die Gefahr von Verletzungen oder Verschlucken, darf die Klammer auf keinen Fall weiter getragen werden. Sprechen Sie uns an, wir klären Sie gerne und ausführlich darüber auf, worauf Sie achten müssen, um mögliche Verletzungen zu vermeiden.

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