Ihre Kieferorthopädie Leverkusen Opladen               Sprechstunde:      Mo Di Do Fr » 8:30-12:00       Mo Di Do » 13:30-18:00      Fr » 13:00-16:00 + nach Vereinbarung

Kieferorthopädie Leverkusen Opladen

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KFO FÜR Erwachsene

KFO Behandlung Erwachsene

„ZAHNSPANGE? – GEHT DAS IN MEINEM ALTER NOCH?“ - „JA!“

Zahnkorrekturen für Erwachsene

Eine Korrektur ist auch bei Erwachsenen möglich. Und das Gute daran ist, dass es heute kaum sichtbare Behandlungstechniken gibt, mit denen Sie „unbemerkt“ Schritt für Schritt zu einem strahlenden Lächeln gelangen.

Egal, ob Sie nur verhindern möchten, dass sich Ihre Zähne weiter verschieben, oder ob Sie eine umfangreiche Verbesserung der Zahnstellung wünschen: Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, wieder unbeschwert lachen zu können!

Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren

Zahnkorrekturen mit Hilfe von Aligner, herausnehmbaren Zahnschienen, festen Zahnspangen und mehr steht bei unserer täglichen Arbeit im Focus. Wir beraten Sie gerne individuell über unsere unterschiedlichen modernen Behandlungsmöglichkeiten in unserer Kieferorthopädie-Praxis.

Was kann behandelt werden?
  • Engstehende Zähne
  • Schiefe Zähne
  • Vorstehende Zähne
  • Überbiss / Kreuzbiss
  • Zahnlücken (auch nach Zahnverlust)
  • Korrektur vor prothetischer Versorgung beim Zahnarzt
  • Verlängerung abgebrochener Zähne
Womit kann behandelt werden?
  • Herausnehmbare Zahnspangen
  • Kunststoffschienen (z.B. Invisalign®)
  • Feste Zahnspangen (StandardSpeed™ oder Keramik)
  • Lingualtechnik (Incognito™)
  • Aligner
  • Teilapparaturen mit oder ohne Verankerung durch Minipins
  • Sonstige Apparaturen
Werden die Kosten von der Krankenversicherung erstattet?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ab Vollendung des 18. Lebensjahres nur bei besonders stark ausgeprägten Fehlstellungen die Behandlungskosten.

Bei privat Krankenversicherten hängt die Erstattung vom jeweiligen Tarif ab.

Beihilfeversicherte erhalten nach abgeschlossenem 18. Lebensjahr nur bei besonders stark ausgeprägten Fehlstellungen eine Erstattung.

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Corona Hinweise

Wir schützen Sie und uns.

Ab 01.10.2022 ist das Tragen einer FFP2-Maske in Praxen gesetzlich vorgeschrieben. Bitte denken Sie daran, eine FFP2-Maske mitzubringen.

Sollten Sie den Verdacht haben, sich mit Corona infiziert zu haben oder wurden Sie positiv getestet, dann rufen Sie bitte vor Betreten der Praxis bei uns an. 

Bitte teilen Sie uns auch mit, falls Sie nicht zu einem Termin kommen können. Wir melden uns bei Ihnen ebenfalls, falls ein Termin nicht stattfinden kann.

Ihr Praxis-Team Dr. Schrey