„ZAHNSPANGE? – GEHT DAS IN MEINEM ALTER NOCH?“ - „JA!“
Zahnkorrekturen für Erwachsene
Eine Korrektur ist auch bei Erwachsenen möglich. Und das Gute daran ist, dass es heute kaum sichtbare Behandlungstechniken gibt, mit denen Sie „unbemerkt“ Schritt für Schritt zu einem strahlenden Lächeln gelangen.
Egal, ob Sie nur verhindern möchten, dass sich Ihre Zähne weiter verschieben, oder ob Sie eine umfangreiche Verbesserung der Zahnstellung wünschen: Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, wieder unbeschwert lachen zu können!
Teilapparaturen mit oder ohne Verankerung durch Minipins
Sonstige Apparaturen
Werden die Kosten von der Krankenversicherung erstattet?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ab Vollendung des 18. Lebensjahres nur bei besonders stark ausgeprägten Fehlstellungen die Behandlungskosten.
Bei privat Krankenversicherten hängt die Erstattung vom jeweiligen Tarif ab.
Beihilfeversicherte erhalten nach abgeschlossenem 18. Lebensjahr nur bei besonders stark ausgeprägten Fehlstellungen eine Erstattung.
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