Ihre Kieferorthopädie Leverkusen Opladen               Sprechstunde:      Mo Di Do Fr » 8:30-12:00       Mo Di Do » 13:30-18:00      Fr » 13:00-16:00 + nach Vereinbarung

Kieferorthopädie Leverkusen Opladen

Kinder & Jugendliche

Junge mit Zahnspange für gerade und schöne Zähne

„SCHIEFE ZÄHNE? – UND JETZT?“

Wir können dir helfen: KFO-Behandlung für Kinder und Jugendliche

Kieferorthopädische Behandlungen sind manchmal schon mit 4-8 Jahren sinnvoll (z.B. zur Abgewöhnung schädlicher Lutschgewohnheiten, Kreuzbissüberstellung, Reduzierung großer Frontzahnstufen u.v.m.).Eine frühzeitige, effektive und sanfte Zahnkorrektur kann in manchen Fällen eine aufwändige Behandlung verhindern – insbesondere für Kinder und Jugendliche. 

Die meisten Fehlstellungen werden korrigiert, sobald die seitlichen Milchzähne ausfallen (ca. ab 9. Lebensjahr). In dieser Phase kann die Kieferlage am besten korrigiert werden und Platz für noch nicht durchgebrochene Zähne geschaffen werden.

Reine Zahnstellungsanomalien können oft auch nach abgeschlossenem Zahnwechsel korrigiert werden.

Unser Ziel ist es, die erforderlichen Maßnahmen möglichst effizient durchzuführen, um unnötig lange Behandlungszeiten zu vermeiden. Dafür setzt unser kompetentes Team sich täglich ein, und dafür haben wir unsere Praxis mit modernster Technik ausgestattet, um Ihnen nicht nur zahlreiche Behandlungs-Optionen zu Verfügung zu stellen, sondern um Ihnen eine hochwertige und zügige KFO-Behandlung vom Facharzt bieten zu können.

Vereinbaren Sie am besten direkt einen Untersuchungstermin. Wir klären dann, ob bzw. wann eine Behandlung erforderlich ist.

Was kann behandelt werden?
  • Engstehende Zähne
  • Schiefe Zähne
  • Vorstehende Zähne
  • Überbiss / Kreuzbiss
  • Zahnlücken (auch nach Zahnverlust)
  • Ungünstiges Kieferwachstum
  • Verlängerung abgebrochener Zähne
  • u.v.m.
Womit kann behandelt werden?
  • Herausnehmbare Zahnspangen
  • Funktionskieferorthopädische Geräte
  • Aligner
  • Feste Zahnspangen
  • innenliegende Zahnspange
  • Teilapparaturen mit oder ohne Verankerung durch Minipins
  • Sonstige Apparaturen
Werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen?

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird im Rahmen der Erstuntersuchung eine Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz: KIG) vorgenommen.

Bei KIG 1-2 werden die Kosten komplett vom Patienten getragen. Bei KIG 3-5 übernimmt die gesetzliche Versicherung die Kosten für eine Behandlung zu 80%. Die restlichen 20% werden nach erfolgreichem Behandlungsabschluss erstattet. Freiwillige Zusatzleistungen trägt der Patient selbst. Zusatzversicherungen übernehmen oft einen Teil der Kosten.

Private Versicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten im vertraglich vereinbarten Rahmen.

Sie benötigen eine Beratung?

Wir unterstützen und beraten Sie gerne zum Thema Krankenversicherung und die damit verbundene  Kostenübernahme über die Versicherung – sprechen sie uns an.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung
SOS Hinweis Logo

Hinweis

Ausfall der Telefonanlage

Die Praxis ist bis 30.7. geschlossen.

Vertretung: Dr. Meier, Lev-Schlebusch

Ihr Praxis-Team Dr. Schrey