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Welche Krankenkassen bezahlen eine professionelle Zahnreinigung (PZR)?

Aktuelle Ergebnisse der jährlichen Erhebung veröffentlicht:

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die aktuellen Ergebnisse ihrer jährlichen Erhebung entsprechender Leistungen der Kostenträger auf Ihrer Webseite für alle einsehbar veröffentlicht. An der Umfrage 2022 nahmen zahlreiche Krankenkassen teil und beantworteten Fragen zu den Leistungen bzgl. der professionellen Zahnreinigung (PZR).


Teilweise hohe Zuschüsse der Krankenkassen

Fazit: Viele Krankenkassen gewähren teilweise hohe Zuschüsse, entweder pro Jahr oder je Termin, zum Beispiel in Form von speziellen Bonusprogrammen oder Sondertarifen. Unter anderem wurde gefragt, ob der Zuschuss der Krankenkasse die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte deckt.

Einige Versicherer gewähren Zuschüsse unabhängig von der Praxis, in der PZRs durchgeführt werden. Einige Angebote basieren jedoch auf sogenannten Selektivverträgen. Versicherte erhalten Zuschüsse zur PZR in diesem Falle nur, wenn der Zahnarzt dem Selektivvertrag der Krankenkasse beigetreten ist. Ist dies nicht der Fall, so muss der Patient eine der von der Krankenkasse vorgegebenen Praxen aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten.


Kritik der KZBV an Beschränkungen bei der Wahl der Praxis

Aus Sicht der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sind solche Beschränkungen kritisch zu sehen. Die KZBV betont, dass die Versicherten das Recht haben, ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin frei zu wählen und dass die Einschränkungen, die durch Selektivverträge entstehen, die Freiheit der Versicherten einschränken und die Qualität der Versorgung beeinträchtigen können. Deshalb fordert die KZBV, dass die Versicherten die Möglichkeit haben sollten, ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin frei zu wählen und dass die Leistungen der Kassen standardisiert und transparent sein sollten.


Die Ergebnisse der KZBV-Umfrage 2022 zur Professionellen Zahnreinigung (PZR) können unter folgendem Link eingesehen werden: » https://www.kzbv.de/pzr-zuschuss


Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne in userer Praxis melden – wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten. » KONTAKT

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Ab 01.10.2022 ist das Tragen einer FFP2-Maske in Praxen gesetzlich vorgeschrieben. Bitte denken Sie daran, eine FFP2-Maske mitzubringen.

Sollten Sie den Verdacht haben, sich mit Corona infiziert zu haben oder wurden Sie positiv getestet, dann rufen Sie bitte vor Betreten der Praxis bei uns an. 

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Ihr Praxis-Team Dr. Schrey