Schnarcherschienen jetzt Kassenleistung
Kostenübernahme durch Krankenkassen bei Schnarcherschienen ab 2022: Bei vorliegender ärztlicher Diagnose einer Atemstörung werden ab dem 01.01.2022 die Kosten für sogenannte „Unterkieferprotrusionsschienen“ (UKPS) bzw. „Schnarcherschienen“ durch die Krankenkassen übernommen. Dies wurde im November vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Das Gremium legt auf Basis des Sozialgesetzbuches fest, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. […]